Sachschaden durch Hebebühne
Bei einem Cargo-Lifter handelt es sich um eine fahrbare Scheren-Hebebühne wie sie vor allem an Flughäfen eingesetzt wird. Beim vorliegenden Fall ergab die Schadensanalyse am Cargo-Lifter, dass durch Feuchtigkeitseintritt in einen Schalter Korrosionsbrücken entstanden waren.
Dadurch hob sich die Scheren-Hebebühne ohne Eingriff des Bedienpersonal selbsttätig an.
Der Cargolifter kam erst zum Stillstand nachdem er die offene Frachttür der Boing 747 gerammt hatte.
Ist die Schadensursache Verschleiss, ein Wartungsfehler oder ein Konstruktionsfehler ? Wer ist haftbar ?