Glossar rund um Maschinengutachten und Unfallrekonstruktion

  • A
  • Anlagen
    Anlagen sind komplexe Systeme aus Maschinen, Apparaten, Geräten, Werkzeugen bzw. Instrumenten.
  • B
  • Baumaschine
    Bei Baumaschinen ist der Übergang von Nutzfahrzeug zu Kran fließend. Eine typische Baumaschine ist ein Bagger oder eine Raupe. Ein Baumaschine als Bagger ist im Prinzip auch ein Kran, da sie Ladung von einem Punkt zum anderen verlädt. Ein Mobilbagger kann sich mit seiner Gummirad – Bereifung sowohl im Gelände als auch auf der Straße bewegen. Die Benutzung der Straße macht ihn dann kurzzeitig zu einem Nutzfahrzeug. Ein Raupenbagger kann mit seinen stählernen Ketten nicht auf der Straße bewegt werden. Für den Wechsel von einer Baustelle zur anderen benötigt diese Baumaschine ein Nutzfahrzeug zum Transport. Auch bei Baumaschinen gilt die CE – Kennzeichnung (EU – Maschinenrichtlinie) und damit auch die klare Vorgabe des Einsatzbereichs der Baumaschine, die Verwendung der Baumaschine, die Umrüstung der Baumaschine auf andere Arbeitsgeräte. Bei Baumaschinen stellt sich gelegentlich die Frage nach der Ursache für einen Brandschaden.
  • Bedienungsfehler
    Die Frage nach einem Bedienfehler / Bedienungsfehler stellt sich meist im Zusammenhang mit der Haftung bei Schäden, die an Ihren Maschinen durch Dritte entstanden sind oder Schäden, die durch Ihre Maschinen an Sachen oder Personen verursacht wurden.
  • Betriebsunterbrechnungskosten
    Der Begriff Betriebsunterbrechnungskosten fasst alle Kosten zusammen, die entstehen, wenn der Betrieb nach einem Schaden still steht. Dazu gehören Lohnkosten, entgangene Gewinne, Kosten für Ersatzräume usw. Um den Betrieb so schnell wie möglich wieder aufnehmen zu können, empfehlen wir ein Beweissicherungsgutachten, sodass Sie schnellstmöglich mit den Aufräum- und Wiederherstellungsarbeiten beginnen können.
  • Beweissicherungsgutachten
    Ziel eines Beweissicherungsgutachtens ist einerseits die schnelle Wiederaufnahme des Betriebes und anderseits die Sicherung von Beweisen für ein mitunter langwieriges Gerichtsverfahren (selbständiges Beweisverfahren).
  • Brandschaden
    Bei einem Brandschaden stellt sich neben der Analyse der Schadensursache die Frage nach Restwert, Betriebsunterbrechungskosten, Sanierungskosten, Wiederbeschaffungskosten. Ebenso müssen Haftungsfragen geklärt werden. GSP erstellt überparteiliche Gutachten sowohl für Versicherte als auch für Versicherer.
  • E
  • Einsatzbereich (bestimmungsgemässer Gebrauch)
    Oder auch bestimmungsgemäße Verwendung. Darunter versteht man eine Verwendung von Maschinen und Anlagen unter Beachtung aller Herstellerangaben, die für den sicheren Betrieb derselben notwendig sind.
  • Expertise
    Als Expertise bezeichnet man ein von einem Experten erstelltes Gutachten, meist auch wenn es für gerichtliche Auseinandersetzungen verwendet wird.
  • F
  • FEM
    FEM ist die Abkürzung für Finite Elemente Methode. Der Festkörper mit beliebiger Form wird in endlich viele Teilkörper einfacher Form – die „finiten Elemente“ – aufgeteilt, deren physikalisches Verhalten aufgrund ihrer einfachen Geometrie mit bekannten Ansatzfunktionen gut berechnet werden kann.

    Vorteile der FEM liegen in der zerstörungsfreien Untersuchung von Festkörpern.

  • Förderanlage
    Die Fördertechnik schließt neben den Förderanlagen auch Kran und Seilbahn mitein. Die Schadensursache am Kran liegt in der Aufstellung des Krans, der Handhabung der Überlastsicherung am Kran, dem Zustand der Seile vom Kran, der Beachtung von auf den Kran wirkenden Windverhältnissen, künstlichen Begrenzungen wie Stromleitungen etc. Der Begriff Seilbahn ist hier nicht nur auf die Bergbahn zu beziehen. Seilbahnen werden auch zum Transport von Material über weite Strecke herangezogen. Auch ein Aufzug ist im Prinzip eine Seilbahn, da der Förderkorb für Material und Personen über ein Seil bewegt wird. Anschaulich wird dies im Bergbau mit dem Begriff Förderanlage gezeigt. Hier wird der Förderkorb nach dem Prinzip Seilbahn über ein Seil zum Transport für Personen und Material verwendet. Schadensanalyse im Bereich der Fördertechnik bezieht sich auch auf die mechanischen und elektrischen Komponenten des Systems. Die Feststellung der Schadensursache in der Fördertechnik hat bei Förderanlagen noch die Komponente der Weitläufigkeit. Förderanlagen könne Material über weite Strecken transportieren. Dazu werden Seile und Gurte, vornehmlich bei Transportbändern, verwendet. GSP ist Experte für Schäden an Förderanlagen, Kränen und Seilbahnen. Kontaktieren Sie uns!
  • G
  • Gutachten
    Bei einem durch eine Maschine verursachten Haftpflicht- oder Kaskoschaden ist GSP der richtige Ansprechpartner. Egal ob es um Beweissicherung, Ermittlung der Schadenshöhe und Schadensursache, Unfallrekonstruktion oder Klärung von Haftungsfragen geht – Das Gutachten von GSP dient als Grundlage für die Schadensregulierung.
  • H
  • Haftungsfrage
    GSP unterstützt bei der Klärung von Haftungsfragen bei Maschinenschäden. Als neutraler Experte wird GSP zu diesem Zweck von Gerichten, Klägern und Beklagten sowie Versicherungen beauftragt.
  • K
  • Konformitätserklärung
  • Konstruktionsfehler
    Per Definition liegt ein Konstruktionsfehler, wenn ein Hersteller nicht alle technisch möglichen Sicherheitsvorkehrungen trifft, die gewährleisten, dass objektiv der Sicherheitsgrad erreicht wird, den die überwiegende Meinung der Allgemeinheit für erforderlich erachtet. Der Konstruktionsfehler betrifft Planungs- und Entwicklungsfehler und damit – im Gegensatz zum Fabrikationsfehler – ALLE so hergestellten Produkte einer Serie.

  • M
  • Maschinenrichtlinie
    Laut EG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist jedes Unternehmen verpflichtet, ausschliesslich sichere Maschinen herzustellen und fordert hierzu eine Risikobeurteilung, um die für dei Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. 
  • P
  • Personenschaden
    Bei Schadensarten wird unterschieden zwischen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Ein Personenschaden liegt immer dann vor, wenn durch das Schadenereignis eine Person getötet oder verletzt oder in Ihrer Gesundheit beeinträchtigt wurde.

    Bei einem Personenschaden kann der durch eine Maschine oder Anlage verletzten Person auch Schmerzensgeld zuerkannt werden.

  • Produkthaftung
    Zur Vermeidung von Ansprüchen aus der Produkthaftung an den Hersteller ist die Konstruktion der Maschine entsprechend auszubilden. Im Rahmen der Produkthaftung ist die Gefahrenanalyse / Risikobeurteilung ein entscheidender Faktor. 
  • Q
  • Qualitätssicherung
    Die Qualität von Gutachten wird gesichert durch fachliche Qualifikation der Sachverständigen, Einhaltung der geltenden Qualitätsstandards für Gutachten und regelmässige Weiterbildung der Mitarbeiter.
  • R
  • Risikoanalyse
    Gemäss Maschinenrichtlinie ist bei der Produktentwicklung von Maschinen eine Risikobeurteilung vorgeschrieben. Hierzu werden die Grenzen der Maschine festgelegt, Gefährdungen und Gefahrensituationen identifiziert, um die Restrisiken zu bewerten. Die DIN EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen“ gibt eine Reihenfolge vor, um Risiken zu minimieren.
  • S
  • Schadensursachefeststellung
    Das Hauptziel einer Schadensanalyse ist es, die Schadensursache festzustellen. Die Schadensursachefeststellung ist Grundlage für die Klärung von Haftungsfragen. Die Erkenntnisse der Schadensursachefeststellung fliessen idealerweise auch wieder in die Produktentwicklung und Qualitätssicherung ein, um ähnliche Schäden in der Zukunft zu vermeiden.
  • U
  • Unfallrekonstruktion
    Die Unfallrekonstruktion stellt einerseits auf Unfälle mit ausschließlicher Pkw – Beteiligung ab. Andererseits können mit der Unfallrekonstruktion auch Unfälle mit Fußgängern, Nutzfahrzeugen und Motorädern bearbeitet werden. Die Unfallrekonstruktion lässt sich bei der Untersuchung der Schadensanalyse zur Schadensursache bei Arbeitsunfällen genauso einsetzen wie bei Straßenverkehrsunfällen. Die Unfallrekonstruktion ist auch die Grundlage für die Bestimmung unfallbedingter Verletzungen. Aus der Unfallrekonstruktion werden die Beschleunigungen des Fahrzeugs erhalten, die dann auf den Insassen wirken. Die Unfallrekonstruktion leistet auch ihren Beitrag bei der Prüfung der Ladungsicherung. Werden an einem Fahrzeug nach einem Unfall technische Mängel festgestellt, so hilft die Unfallrekonstruktion die Ursächlichkeit festzustellen.
  • Untersuchungsmethoden
    Bei der Analyse von Schäden an Maschinen und Schäden durch Maschinen bedient man sich neben physikalischen Methoden (Untersuchungen mit dem Rasterelektronenmikroskop (REM), Röntgen, Spektralanalyse ) auch mechanischen Prüfungen (Zugversuche, Schliffbilder) und FEM-Analysen (Finite Elemente Methode).
  • V
  • Verfügbarkeitsanalyse
    Die Einsetzbarkeit einer Anlage kann im Rahmen einer Verfügbarkeitsanalyse getestet werden. Ergäbe die Verfügbarkeitsanalyse, dass die Anlage zu 100% genutzt werden kann, so würde die Anlage zu jeder Zeit planmäßig und mit voller Effizienz betrieben werden können. Die Durchführung einer Verfügbarkeitsanalyse hilft nicht nur zur Sicherung der Produktivität, sondern auch zur Vermeidung unkontrollierter Ausfälle, die die Produktion unkontrolliert stoppen. Die Verfügbarkeitsanalyse stellt dem Betreiber ein Mittel an die Seite, um kontrolliert die Einsatzdauer, den Ersatzteilbedarf, die Vorhaltung von Betriebsstoffen etc. zu planen. Durch die Verfügbarkeitsanalyse erhält der Betreiber einen Nutzungsplan, Instandhaltungsplan, Belastbarkeitsvorgaben etc. um seine Anlage effizient zu betreiben. Gerade bei der Kombination verschiedener einzelner Maschinen zu einer gesamten Anlage empfiehlt es sich eine Verfügbarkeitsanalyse zu erstellen. Die Verfügbarkeitsanalyse ermöglicht dem Verkäufer der Maschine den Nachweis zur Einhaltung der vereinbarten Leistungsdaten. Die Verfügbarkeitsanalyse hilft aber auch dem Betreiber seine Anlage optimal zu nutzen.
  • Verschleiß
    Verschleiss ist als betriebsbedingte Abnutzung definiert. Ursache eines Maschinenschadens kann auch der nicht rechtzeitige Austausch von Verschleissteilen im Rahmen einer regelmässigen Wartung sein (fehlende präventive Instandhaltung) .
  • W
  • Waschanlage
    Die Feststellung der Schadensursache bei Schäden an Waschanlagen und durch Waschanlagen erfordert die Beachtung von 2 Bereichen: Fahrzeugbau und Maschinenbau. Bei Waschanlagen unterscheidet man zwischen Portalwaschanlage, SB – Waschanlage, Waschstraße. Die Beschädigung von Fahrzeugen in Waschanlagen hat auch vorgetäuschte Schäden zu beachten. Durch die Bewegung der Einrichtungen einer Waschanlage (Portalwaschanlage, SB – Waschanlage, Waschstraße) in einer ganz bestimmten Art können Schäden an Fahrzeugen nicht in jedem Fall von der Waschanlage stammen und haben auch Ursachen außerhalb der Waschanlage. Waschanlagen (Portalwaschanlage, SB – Waschanlage, Waschstraße) unterliegen wie andere Maschinen auch der CE – Kennzeichnung (EU – Maschinenrichtlinie). Damit gilt auch hier das Prinzip der Gefahrenanalyse. Bei Schäden an Fahrzeugen ist das Fahrzeug der passive Teil und die Waschanlage der aktive Teil. Neben Kratzern können Waschanlagen (Portalwaschanlage, SB – Waschanlage, Waschstraße) auch Bauteile vom Fahrzeug abreißen. Voraussetzung ist, daß das Fahrzeug zuvor unbeschädigt zuvor war, damit die KFZ-Waschanlage das Fahrzeug ohne Beeinflussung durch das Fahrzeug selbst beschädigen konnte. Diese Betrachtung gilt unabhängig von der Bauweise der Waschanlage als Portalwaschanlage, SB – Waschanlage oder als Waschstraße. GSP ist Experte für Schäden an und durch Waschanlagen. Kontaktieren Sie uns!
  • Werkzeugmaschinen
    Der Bereich der Werkzeugmaschinen umfasst die komplette Maschine, einzelne Bauteile, aber auch Anlagen mehrer Werkzeugmaschinen zusammengefügt wie in Fertigungsprozessen vorliegend. Schadensanalysen in diesen Bereichen umfassen die Feststellung der Schadensursache bei einem Maschinenschaden, der in der Versicherungswirtschaft auch als Maschinenbruch bezeichnet wird. Hier kommen Schadensanalysen an Wälzlagern vor. Auch die Schadensanalyse nach einem Brandschaden ist Bestandteil der Feststellungen zur Schadensursache. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei der Werkzeugmaschine um eine Fräsmaschine, Drehmaschine, Bearbeitungszentrum o.ä. handelt. Die Feststellung der Schadensursache an Werkzeugmaschinen hat immer die Zerlegung des beschädigten Bauteils zum Inhalt. Wenn die Zerlegung allein für die Bearbeitung eines Maschinenschadens bzw. Maschinenbruchs an Werkzeugmaschinen nicht genügt, sind zusätzlich noch labortechnsiche Untersuchungen zu tätigen.

  • Z
  • Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
    Bei der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung dürfen Zustand und Funktionsweise des Prüflings in keinster Weise verändert oder gar beeinträchtigt werden. Hierzu werden physikalische Messtechniken verwendet wie z.B. Ultraschall, Röntgen, Mikroskopie, Thermographie, Wirbelstromprüfung, optische Sichtung.

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