Produktentwicklung mit GSP
Mit maschinenbautechnischem Know-How und Erfahrung aus 30 Jahren Schadensanalyse unterstützt Sie GSP bei der Produktentwicklung und Konstruktion sicherer Maschinen.
Im Rahmen der Produkthaftung ist die vor der Markteinführung eines Produkts zu tätigende Risikoanalyse ein entscheidender Faktor. Der Hersteller oder ein Beauftragter untersucht im Rahmen der Risikoanalyse mögliche Schadensszenarien, stellt seine Konstruktion darauf ab und legt in einer Bedienungsanleitung die Handhabung der Maschine dar.
Die Risikobeurteilung ist Grundlage zur Risikominderung einer neuen Maschine oder Anlage. Mit Hilfe einer Risikoanalyse von GSP erhalten Sie entscheidende Hinweise, welche Massnahmen zur Risikominderung zu ergreifen sind:
- welche konstruktiven Massnahmen sind nötig und wirtschaftlich sinnvoll ?
- welche technisch ergänzende Schutzmassnahmen müssen beachtet werden ?
- welche Benutzerinformationen in Form einer Betriebsanleitung/Bedienungsanleitung sind notwendig ?
Sie brauchen Unterstützung bei der Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie ?
Produkthaftung
GSP unterstützt Sie bei der Produktentwicklung, um Fehler zu vermeiden, für die Sie als Hersteller später haftbar gemacht werden können.
Fehler bei der Produktentwicklung
Die Rechtsprechung unterscheidet in Haftungsfragen zwischen
- Konstruktionsfehler (ganze Serie betroffen)
- Fabrikationsfehler (einzelne betroffene Produkte)
- Instruktionsfehler (mangelnde Warnhinweise oder mangelhafte Gebrauchsanweisung oder Betriebsanleitung)
- Fehler bei der Produktbeobachtung (keine Untersuchung von Schadensfällen bei eigenen oder vergleichbaren Produkten)
Risikoanalyse
Die Risikoanalyse wird die Konstruktion, die Handhabung und die Einsatzbedingungen berücksichtigen. Risikoanalyse und Konstruktion greifen ineinander, sodaß auch Sicherheitsaspekte berücksichtigt sind.
Produkthaftung, Risikoanalyse und CE – Kennzeichnung stehen in direktem Zusammenhang.
Maschinenrichtlinie
Die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fordert vom Hersteller von Maschinen und Anlagen u.a. eine Risikobeurteilung.
CE Kennzeichnung
Durch die CE – Kennzeichnung (EU – Maschinenrichtlinie) wird für den Käufer die Durchführung der Riskioanalyse / Gefahrenanalyse nach außen hin angezeigt, aber der Umfang dem Käufer nicht im Einzelnen präsentiert.
Beispielhaft sei auf die Angabe von Temperaturbereichen hingewiesen. Es macht einen grossen Unterschied, ob sich die Angabe für den Einsatzbereich auf die tatsächlich lokal vorherrschende Temperatur bezieht oder auf die metereologische Temperaturangabe.
Sie brauchen Unterstützung bei der Produktentwicklung gemäss Maschinenrichtlinie ?