schadensgutachten

Fazit Schadensgutachten: Kran kippt trotz Überlastsicherung

Das Schadensgutachten zeigte auf, dass im vorliegenden Schadensfall die zulässige Traglast des Kran überschritten wurde. Durch eine Funktionslosigkeit der Überlastsicherung konnte die Überlast dennoch gehoben werden. Der Kran kippte allerdings nicht am Ort der Lastaufnahme um, sondern konnte noch circa 45° schwenken.

Ursache für dieses verspätete Kippen liegt darin, dass der Kran einerseits für eine bestimmte Überlast ausgelegt ist, somit ein Heben einer Überlast in den konstruktiven Grenzen möglich wird, und andererseits darin begründet, dass die Kippsicherung auf die geringste Stützweite ausgelegt ist. Die Lastaufnahme erfolgte hier allerdings nicht an der geringsten Stützweite, sondern im Bereich der größten Abstützung. Die Standbeine bilden ein Quadrat.

Die kürzeste Abstützung ergibt sich, wenn der Ausleger im rechten Winkel zu einer Quadratseite orientiert ist. Ist der Ausleger dagegen in Richtung der Diagonalen orientiert, so ist die Abstützung hier höher, da der Abstand vom Drehpunkt des Krans  zur Abstützung über die Diagonale länger ist als vom Drehpunkt im rechten Winkel auf die Quadratsseite. Die konstruktive Gestaltung der Standbeine und die Auslegung des Krans auf die geringste Abstützung ermöglichte bei einer Funktionslosigkeit der Überlastsicherung die Lastaufnahme und den lokal und zeitlich versetzten Umsturz des Krans.

Beispiele aus unserer praktischen Arbeit